Alternativenergieförderungen
- Solarkollektoren je m² € 80,- -- Obergrenze € 750,-
- Photovoltaikollektoren je kWp € 250,- -- Obergrenze € 750,-
- Biomasse-Feuerungen € 500,-
- Hackschnitzelheizung € 500,-
- Erdwärme (Wärmepumpen, Wärmetauscher) € 500,-
Zur Beantragung gilt das Formular für die Landesförderung. Weiters ist eine Kopie der Rechnung sowie ein Zahlungsnachweis vorzulegen.